Die letzten Einsätze

16.05.2013
Absichern für den Rettungsdienst
LZ Meckenheim

16.05.2013
ABC1-Oel Ölspur
LZ Meckenheim

16.05.2013
ABC1-Oel Ölspur
LZ Meckenheim, LG Altendorf-Ersdorf


Unwetterwarnungen DWD

© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)






Rauchmelder - Lebensretter


Brandtote sind Rauchtote Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.



Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Mehr Info’s zu diesem Thema (auch zur Funktionsweise, Montage, Historie) gibt’s unter www.rauchmelder-lebensretter.de



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Notruf


Bei Feuer und Notfall immer 112 anrufen


Die 5 W´s des Notrufes
Jeder Notruf sollte folgende fünf Punkte umfassen:
1. Wo geschah es?
   Nur eine genaue Ortsangabe (Ort,  Straße, Hausnummer usw.) erspart unnötiges Suchen und
   ermöglicht schnellst mögliches Eintreffen der Rettungsdienstes, Feuerwehr und Polizei.
2. Was geschah?
   Kurze Beschreibung der Notfalls. Aus der Schilderung der Notfallsituation kann die Leitstelle
   unter Umständen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen ableiten.
3. Wie viele Verletzte?
   Angabe der Zahl der Verletzten (wichtig für den Abtransport mit Rettungs- und
   Krankenwagen)
4. Welche Art der Verletzung?
   Möglichst lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern, damit ggf. der Notarzt entsandt
   wird.
5. Warten auf Rückfragen!
   Das Gespräch wird grundsätzlich von der Leitstelle beendet. Unter Umständen werden noch
   weitere Einzelheiten erfragt.

Notrufnummern:
Polizei:            110
Feuerwehr:     112

Mobiltelefon (Handy)
Neben den "5 W´s" sollte man seinen Standort und evtl. auch seine Rufnummer mitteilen, da es sich hier um ortsunabhängige Telefonie handelt.
Der Notruf ist übrigens auch ohne SIM-Karte möglich! Auf diese Weise kann auch ein altes Mobiltelefon (Akku muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.


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Alarmierung der Feuerwehr Meckenheim


Die Art der Alarmierung (Funkmeldeempfänger/Sirene) für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim hängt im Wesentlichen von zwei Fragen ab:

Sind „Menschenleben in Gefahr“ oder Objekte mit größeren Sachwerten gefährdet?

Die Alarmierung durch Sirene ist nach wie vor die sicherste Art der Alarmierung, wobei in Meckenheim ca. 90 % der Feuerwehrleute auch im Besitz eines Funkmeldeempfängers (FME) sind.

Aufgrund technischer Probleme kann es aber auch immer mal wieder vorkommen, dass dieser nicht auslöst

Brandeinsätze werden im Rhein-Sieg-Kreis in 5 Alarmierungsstichwörter unterteilt (B1-5), die von der Größe des zu erwartenden Brandausmaßes abhängen.

Auch die technischen Hilfeleistungen werden so unterschieden.

Folgende Alarmierungsstichwörter werden in Meckenheim nur über Funkmeldeempfänger alarmiert:
Kleinbrände (B1 und B2), wie z.B. Pkw, Mülltonnen etc. und technische Hilfeleistungen kleineren Ausmaßes (z.B. Ölspur etc.).

Zusätzlich über Sirene wird alarmiert bei Bränden größeren Ausmaßes (B3-B5, in Objekten) Bränden mit „Menschenleben in Gefahr“, Technischen Hilfeleistungen größeren Ausmaßes (z.B. Gefahrgutaustritt) und Technischen Hilfeleistungen mit „Menschenleben in Gefahr“ (Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person).

In Meckenheim ertönt bei ca. 20-30% der Einsätze im Jahr die Sirene.

Bei Brand 4 und 5 werden auch immer alle Einheiten der Feuerwehr Meckenheim über Sirene alarmiert. (Meckenheim, Merl, Altendorf-Ersdorf und Lüftelberg = Vollalarm). Zusätzlich erhält die Feuerwehr Meckenheim bei Brand 5 Unterstützung durch einen Zug der Feuerwehr Rheinbach, wobei sich die Feuerwehren im Umkreis generell bei größeren Schadensereignissen unterstützen. Die Art der Alarmierung wird vom Leiter der Feuerwehr für die jeweiligen Alarmierungsstichwörter festgelegt und ist im Einsatzleitrechner der Feuer-und Rettungsleitstelle in Siegburg hinterlegt.

Sirenensignal anhören:





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Blaulicht und Martinshorn

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren. Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen. Darüber hinaus wird das Thema „Einsatzfahrten mit Sondersignalen“ in den ADAC-Verkehrssicherheitsprogrammen, z. B. dem Sicherheitstraining, platziert.

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